Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zulassung
Unsere Kurse sind für alle offen.
Anmeldung
Bei der Anmeldung wird unterschieden zwischen Kursen und
Lehrgängen. Die Anmeldung für Kurse erfolgt mit der
Anmeldekarte, telefonisch, am Schalter, via
Internet oder Mail. Die Anmeldung für Lehrgänge erfolgt
schriftlich auf einem Anmeldeformular. Bei Lehrgängen wird
mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr.
100.– in Rechnung gestellt (Verwaltungsökonom Fr. 200.-, HFW
Fr. 400.–). Anmeldeschluss ist, falls nicht anders vermerkt,
bei Kursen 10 Kalendertage vor Beginn, bei Lehrgängen üblicherweise
vier Wochen vor Beginn, falls in der Spezialbroschüre keine
andere Regelung festgehalten wurde. Die Anmeldungen werden
in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei
Veranstaltungen mit freien Plätzen ist auch eine
kurzfristige Nachmeldung möglich. Bei Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl, spätestens aber sechs Kalendertage vor Beginn
eines Kurses bzw. zwei Wochen vor Beginn eines Lehrgangs
wird die Durchführung bestätigt. Mit der Bestätigung
erhalten Sie die Rechnung. Diese ist bis
Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
Durchführung
Alle Veranstaltungen werden nur bei genügender
Teilnehmerzahl durchgeführt. Die minimale und maximale
Zahl wird von der Leitung Weiterbildung bestimmt. Muss
eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, sind
Ersatzforderungen ausgeschlossen.
Ferien
Während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt.
Kursort
Falls nichts anderes vermerkt ist, finden die Kurse im
Bildungszentrum für Wirtschaft Weinfelden in den
BBZ-Gebäuden A, E und W statt.
Zertifikate/Bestätigungen
Teilnahmebestätigungen/Zertifikate werden ausgestellt,
sofern mindestens 75% aller Lektionen besucht wurden.
Abmeldungen bei Kursen
Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich vorzunehmen
(Brief, E-Mail)! Rückzüge von Anmeldungen sind
Abmeldungen. Abmeldungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn sind
kostenfrei. Für Abmeldungen bis eine Woche vor Kursbeginn
verrechnet das BZWW 25% der Veranstaltungskosten, mindestens
aber Fr. 50.–. Für spätere Abmeldungen verrechnet das BZWW
das gesamte Kursgeld. Es besteht in allen Fällen kein
Anspruch auf Rückerstattung des Kursgelds oder einen Erlass noch nicht bezahlter Teilrechnungen, unabhängig davon,
ob die Abmeldung, das Nichterscheinen oder der Abbruch einer
Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder
Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für welche
das BZWW keine Verantwortung übernehmen kann. Ein geeigneter
Ersatzteilnehmender kann kostenlos gestellt werden. Wir
empfehlen unbedingt den Abschluss einer
Annullationsversicherung.
Abmeldungen bei Lehrgängen
Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich vorzunehmen (Brief, E-Mail)! Rückzüge von Anmeldungen sind Abmeldungen.
Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs
fallen ausser der Einschreibegebühr keine Kosten
an. Die Einschreibegebühr wird nicht rückerstattet bzw. muss
einbezahlt werden, falls dies nicht geschehen ist. Für spätere
Abmeldungen, die mindestens 27 Kalendertage vor Beginn des Lehrgangs
eintreffen (Datum des Poststempels), verrechnet das
BZWW 25% des gesamten Schulgeldes. Ab 14 Kalendertagen vor
Beginn des Lehrgangs verrechnet
das BZWW das gesamte Schulgeld.
Es besteht in allen Fällen kein
Anspruch auf Rückerstattung des
Schulgeldes oder einen Erlass noch nicht bezahlter Teilrechnungen, unabhängig davon,
ob die Abmeldung, das
Nichterscheinen oder der Abbruch
einer Weiterbildung wegen
Krankheit, Unfall, Berufs- oder
Wohnortwechsel oder aus anderen
Gründen erfolgt, für welche das
BZWW keine Verantwortung
übernehmen kann. Ein
Ersatzteilnehmender kann
hingegen kostenlos gestellt
werden. Wir empfehlen unbedingt den
Abschluss einer Annullationsversicherung.
Programmänderungen
Programmänderungen oder Streichung von Kursen und
Lehrgängen bleiben vorbehalten. Das Kursgeld und die
Einschreibegebühr werden voll zurückerstattet, falls
eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird oder eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber
hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Programmänderungen oder Lektionenausfall begründen
keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter
Schulgelder.
Lehrmittel
Die Kursleiter händigen diese
in der Regel am ersten Kurstag aus.
Gerichtsstand
und Gültigkeit
Mit der Anmeldung zu einem Kurs/ Lehrgang erklärt
sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den allgemeinen
Bedingungen und den Kursgebühren einverstanden, welche
im aktuellen Programm des Bildungszentrums Wirtschaft
Weinfelden aufgeführt sind. Als Gerichtsstand gilt
Weinfelden.
Auskünfte
Sie werden erteilt vom
Sekretariat Weiterbildung,
Tel 058 345 75 75.
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo–Do 08.00–11.30 / 13.30–17.30 Uhr, Fr bis 16.00 Uhr