Lehrgang 1803r_26

Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich

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Kursziel

Im Lehrgang Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich baust du fundiertes Wissen zu gesellschaftlichen, sozialen und rechtlichen Themen auf. Du lernst, wie du rechtliche Grundlagen sicher anwendest und entwickelst das nötige Verständnis, um in komplexen Situationen professionell zu handeln – insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe, Alimentenwesen, Sozialversicherungsrecht und Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES).

Kursinhalt

  • Sozialhilferecht
  • Öffentliche Sozialhilfe (Zuständigkeiten, ZUG)
  • Mitfinanzierung des Kantons bei stationären Aufenthalten (IVSE)
  • Sozialversicherungsrecht
  • Gesprächsmanagement
  • Grundlagen KES-Recht
  • Alimente
  • Asylwesen und Ausländerrecht

Detaillierte Broschüre
Hier kannst du die Broschüre zum Lehrgang herunterladen: Broschüre öffentliche Verwaltung

Kosten

Lehrgangskosten: CHF 4'195.– inkl. interner Prüfungen und Lehrmittel (Preisänderung vorbehalten)

Ratenzahlungen sind möglich – wir beraten dich gerne persönlich im Sekretariat oder telefonisch.



Lehrgang 1803r_26

Fachperson im gesetzlichen Sozialbereich

Startdatum
04.09.2026
Enddatum
26.02.2027
Unterrichtsform
Präsenz-Veranstaltung
Durchführung
Findet definitiv statt
Freie Plätze verfügbar
Lehrgangsleitung
Roger Fehr


Zum Lehrgang anmelden

Kurszeiten

Freitag, 08:30 bis 16:30 Uhr vor Ort am BZWW

Vereinzelt sind auch Mittwochtermine möglich.

Dauer: 1 Semester, 144 Lektionen

Voraussetzungen

Der Lehrgang richtet sich an dich, wenn du als Mitarbeitende/r oder Behördenmitglied in einem sozialen Dienst mit gesetzlichem Auftrag tätig bist – zum Beispiel bei einem Sozialamt, einer KES-Behörde, einer Berufsbeistandschaft oder einer Beratungsstelle. Auch wenn du den Einstieg in dieses Berufsfeld planst, ist der Lehrgang für dich geeignet.

Er eignet sich ebenfalls, wenn du ausserhalb des Kantons Thurgau arbeitest: In allen Fächern ausser der Sozialhilfe arbeiten wir mit Bundesgesetzen, die in allen Kantonen gelten. Beim Thema Sozialhilfe liegt der Fokus auf dem Thurgauer Sozialhilfegesetz und dessen Verordnung – mit regelmässigen Hinweisen auf kantonale Unterschiede, insbesondere zu St. Gallen und Zürich.

Bemerkungen

  • In diesem Lehrgang arbeitest du mit deinem eigenen Laptop (BYOD).
  • Anforderungen BYOD
  • Durchführung in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt des Kantons Thurgau.
  • Referententeam: Fachleuten aus den entsprechenden Bereichen.
  • Die Ausbildung schliesst mit einem Zertifikat ab.

Kontakt

Larissa Züst
Bildungszentrum für Wirtschaft
Weinfelden - Weiterbildung
Schützenstrasse 11
Postfach 112
8570 Weinfelden

Tel. +41 58 345 75 75
weiterbildung@bzww.ch